Die Kantone sorgen dafür, dass:
Fuss- und Wanderwege angelegt, unterhalten und gekennzeichnet werden;
diese Wege frei und möglichst gefahrlos begangen werden können;
der öffentliche Zugang rechtlich gesichert ist.
Bei der Erfüllung ihrer übrigen Aufgaben nehmen sie auf die Fuss- und Wanderwege Rücksicht.