Die Gesuche um Globalbeiträge müssen alle Angaben und Unterlagen enthalten, die für die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich sind, insbesondere:
eine Beschreibung des kantonalen Förderprogramms unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen;
die Höhe des bewilligten oder beantragten kantonalen Kredits.
Allfällige durch Dritte beigesteuerte Mittel zum kantonalen Kredit nach Absatz 1 Buchstabe b sind auszuweisen. Diese müssen verbindlich, unwiderruflich und dem ganzen Kantonsgebiet für das kantonale Förderprogramm zur Verfügung stehen.119
Die Gesuche um Finanzhilfen an Einzelprojekte müssen alle Angaben und Unterlagen enthalten, die für die Überprüfung der gesetzlichen, technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erforderlich sind, insbesondere:
Name oder Firma der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers;
Liste der Kantone und Gemeinden, auf deren Gebiet die vorgesehenen Arbeiten geplant sind;
Beschreibung, Zielsetzung, Beginn und voraussichtliche Dauer der vorgesehenen Arbeiten;
Kosten unter Angabe der Beiträge Dritter sowie des vom Bund erwarteten Beitrags.
Das BFE kann weitere Angaben und Unterlagen bezeichnen, die mit dem Gesuch einzureichen sind.