Die Gesuche um Globalbeiträge sind dem BFE bis zum 31. Oktober des Vorjahres einzureichen.
Die Gesuche um Finanzhilfen an Einzelprojekte zur Förderung von Massnahmen nach Artikel 49 Absätze 2 und 3 EnG sind dem BFE mindestens drei Monate vor Beginn der Projektausführung einzureichen.
Das BFE legt in Richtlinien die weiteren Modalitäten fest.