Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 5 Technische Normen 1 Das ENSI bezeichnet technische Regeln, welche geeignet sind, die Anforderungen der BRK an die Sicherheit und die Instandhaltung zu konkretisieren. Fassung gemäss Anhang Ziff. 13 der V vom 12. Nov. 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, in Kraft seit 1.