Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 12 Ansprüche gegen den Bund 1 Ansprüche auf Leistungen des Bundes sind beim BFE geltend zu machen. 2 Es kann die Eidgenössische Finanzverwaltung oder, mit ihrer Zustimmung, private Deckungsgeber für die Behandlung heranziehen. 3. Abschnitt: Deckung durch den Bund