Bis zum 30. September 2023 führt das BFE die Ausschreibungen für die Aufnahme von Reserveteilnehmern oder für Aggregatoren für die ergänzende Reserve nach den Artikeln 8, 13 und 14 durch.
Das BFE schliesst mit den so in die Reserve aufgenommenen Reserveteilnehmern und mit den ausgewählten Aggregatoren auch die entsprechenden Vereinbarungen ab.