Der Fahrzeugausweis wird erteilt, wenn:
der Fahrzeugtyp aufgrund der Typenprüfung als Motorfahrrad anerkannt ist;
das Einzelfahrzeug dem anerkannten Motorfahrradtyp entspricht;
für das Motorfahrrad, das im Ausland hergestellt wurde, nachgewiesenermassen eine Zollveranlagung durchgeführt wurde oder es von der Zollveranlagung befreit ist.
Der Fahrzeugausweis wird aufgrund einer gruppenweisen Prüfung der Motorfahrräder beim Hersteller oder Importeur nach Artikel 92 oder aufgrund einer Einzelprüfung nach Artikel 93 abgegeben. Er ist unbefristet gültig.
Zuständig für die Abgabe des Fahrzeugausweises ist bei der gruppenweisen Prüfung die Zulassungsbehörde des Kantons, in dem der Betrieb liegt. …353
Der Fahrzeugausweis für Motorfahrräder ist stets mitzuführen.