Verordnung vom 13. Dezember 2024 über das automatisierte Fahren (VAF)
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Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
741.59Verordnung über das automatisierte Fahren(VAF)vom 13. Dezember 2024 (Stand am 1. Januar 2026) Der Schweizerische Bundesrat,gestützt auf die Artikel 12 Absatz 4, 25a–25g, 103 Absatz 1 und 106 Absatz 2bis des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958SR 741.01 (SVG),verordnet:
- SR-Nummer
- SR 741.59
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
- Dokumentdatum
- 13.12.2024
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Landesrecht
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Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Inhalte dieses Erlasses
Artikel53
11. Kapitel: Gegenstand und Begriffe
Art. 1 – GegenstandArt. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Zulassung und die Verwendung von Motorfahrzeugen mit einem Automatisierungssystem sowie die Bearbeitung von Daten, die mit solchen Fahrzeugen zusamme…
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Art. 2 – BegriffeArt. 2 Begriffe In dieser Verordnung bedeuten: a. Fahrzeug mit Übernahmeaufforderung: Fahrzeug mit einem Automatisierungssystem, das die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer informiert, wenn es an die Grenzen seines…
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12. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
21. Abschnitt: Anforderungen an Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem
Art. 3 – Allgemeine AnforderungenArt. 3 Allgemeine Anforderungen 1 Das Automatisierungssystem muss: a. das Fahrzeug in Längs- und Querrichtung führen können; b. die Fahrzeugsysteme betätigen können, die für die Fahrt sowie gegebenenfalls für die sicher…
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Art. 4 – Bauartbedingter EinsatzbereichArt. 4 Bauartbedingter Einsatzbereich 1 Der Hersteller bestimmt und deklariert für Typen von Automatisierungssystemen oder Fahrzeugtypen den Bereich, für den die Benützung eines bestimmten Automatisierungssystems techni…
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Art. 5 – Anwendbarkeit der VorschriftenArt. 5 Anwendbarkeit der Vorschriften 1 Der massgebende Stand der technischen Vorschriften für Automatisierungssysteme in internationalen Regelungen richtet sich nach den für die Schweiz verbindlichen Fassungen nach Anh…
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Art. 6 – Anwendbarkeit von Vorschriften auf bereits in Verkehr gesetzte FahrzeugeArt. 6 Anwendbarkeit von Vorschriften auf bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge 1 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation kann neu eingeführte Vorschriften für Automatisierungssyste…
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Art. 7 – Fahrmodusspeicher im AllgemeinenArt. 7 Fahrmodusspeicher im Allgemeinen 1 Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem müssen mit einem Fahrmodusspeicher ausgerüstet sein. 2 Die Aufzeichnungen des Fahrmodusspeichers erfolgen einzig, während das Automati…
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Art. 8 – ManagementsystemeArt. 8 Managementsysteme 1 Hersteller von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem müssen während der gesamten von ihnen unterstützten Betriebsdauer für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Daten- und Betriebss…
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22. Abschnitt: Anweisungen und Sicherheitshinweise des Herstellers
Art. 9 – Zugänglich machen der Gebrauchs- und BedienungsanleitungArt. 9 Zugänglich machen der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung 1 Wer Dritten ein Fahrzeug mit einem Automatisierungssystem überlässt, muss sie über das Vorhandensein des Systems und die Aufzeichnungsfunktion des Fahrmo…
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Art. 10 – Beachtung der Gebrauchs- und BedienungsanleitungArt. 10 Beachtung der Gebrauchs- und Bedienungsanleitung 1 Personen, denen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fahrzeugs mit einem Automatisierungssystem Pflichten zukommen, müssen die massgeblichen Anweisungen und Si…
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23. Abschnitt: Typengenehmigung und Konformitätsüberprüfungen
Art. 11 – TypengenehmigungspflichtArt. 11 Typengenehmigungspflicht 1 Automatisierungssysteme und Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem unterliegen der Typengenehmigungspflicht. 2 In Abweichung von Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juni 1995SR 741.51…
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Art. 12 – Erteilung der TypengenehmigungArt. 12 Erteilung der Typengenehmigung 1 Die Typengenehmigungen werden von folgenden Behörden erteilt: a. Gesamtgenehmigungen für führerlose Fahrzeuge und für Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zum Parkieren nac…
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Art. 13 – Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit: Aufgaben und Kompetenzen des ASTRAArt. 13 Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit: Aufgaben und Kompetenzen des ASTRA 1 Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) koordiniert im Rahmen der Konformitätsüberprüfung die Massnahmen zur Sicherstellung der Ver…
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Art. 14 – Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit: MeldepflichtenArt. 14 Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit: Meldepflichten 1 Hersteller oder Importeure von führerlosen Fahrzeugen und von Fahrzeugen mit Automatisierungssystemen zum Parkieren müssen dem ASTRA sicherheitsre…
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Art. 15 – Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit: Ausserordentliche PrüfungenArt. 15 Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit: Ausserordentliche Prüfungen 1 Nach sicherheitskritischen Vorfällen, die einen Zusammenhang mit dem Automatisierungssystem aufweisen, müssen die betreffenden führer…
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Art. 16 – Schutzklauseln zur Aussetzung der Anerkennung von TypengenehmigungenArt. 16 Schutzklauseln zur Aussetzung der Anerkennung von Typengenehmigungen Die Schutzklauseln nach Kapitel 12 Abschnitt V Ziffer 4 des Abkommens vom 21. Juni 1999SR 0.946.526.81 zwischen der Schweizerischen Eidgenosse…
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24. Abschnitt: Delegation von Prüfungen
Art. 17Art. 17 1 Die Kantone und die für die Zulassung zuständigen Behörden des Bundes können technische Überprüfungen durch eine Prüfstelle nach Anhang 2 TGVSR 741.511 verlangen oder zu Lasten der fahrzeughaltenden Person dur…
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25. Abschnitt: Bearbeitung von Daten
Art. 18 – Zweck der Bearbeitung von Daten des FahrmodusspeichersArt. 18 Zweck der Bearbeitung von Daten des Fahrmodusspeichers 1 Die Bearbeitung von Daten gestützt auf Artikel 25g Absatz 1 SVG ist ausschliesslich für die Erstellung von Gutachten zum Fahrzeug oder dessen Verwendung i…
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Art. 19 – Bearbeitung von Daten im Rahmen des VollzugsArt. 19 Bearbeitung von Daten im Rahmen des Vollzugs 1 Das ASTRA, das Bundesamt für Kommunikation, das Bundesamt für Verkehr (BAV), das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), die Gruppe Verteidigung sowie Behörd…
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Art. 20 – AufbewahrungsdauerArt. 20 Aufbewahrungsdauer Daten zu Erteilungen, Verweigerungen und Entzügen von Genehmigungen für Einsatzbereiche und Parkierungsflächen sind zehn Jahre nach Eintreten der Rechtskraft zu vernichten.
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Art. 21 – Vernichtung der Daten im FahrmodusspeicherArt. 21 Vernichtung der Daten im Fahrmodusspeicher Die Daten im Fahrmodusspeicher dürfen zum Zwecke der Verschrottung des Fahrzeuges vernichtet werden, soweit ausgeschlossen ist, dass sie für die Aufklärung von Unfällen…
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13. Kapitel: Fahrzeuge mit Übernahmeaufforderung
21. Abschnitt: Rechte und Pflichten bei Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung
Art. 22 – FahrzeugübergabeArt. 22 Fahrzeugübergabe 1 Wer gewerbsmässig ein Fahrzeug mit Übernahmeaufforderung verkauft, vermietet oder verleast, muss seine Vertragspartei explizit über die bestimmungsgemässe Verwendung des Automatisierungssystem…
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Art. 23 – Wirkungen der Verwendung des Automatisierungssystems auf AutobahnenArt. 23 Wirkungen der Verwendung des Automatisierungssystems auf Autobahnen 1 Die Aktivierung des Automatisierungssystems muss gemäss den Anweisungen des Herstellers erfolgen. 2 Nach erfolgreicher Aktivierung des Automa…
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22. Abschnitt: Fahrmodusspeicher von Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung
Art. 24Art. 24 Der Fahrmodusspeicher von Fahrzeugen mit Übernahmeaufforderung muss zusätzlich zu den Ereignissen nach Artikel 7 Absatz 3 die folgenden Ereignisse aufzeichnen: a. die Aktivierung des Automatisierungssystems; b.…
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14. Kapitel: Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zum Parkieren
21. Abschnitt: Rechte und Pflichten beim automatisierten Parkieren
Art. 25 – Fahrzeugführerinnen und FahrzeugführerArt. 25 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer 1 Das Automatisierungssystem zum Parkieren darf nur auf Parkierungsflächen aktiviert werden, die für den entsprechenden Fahrzeugtyp genehmigt sind. 2 Zum Abstellen des Fahr…
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Art. 26 – Betreiberinnen und Betreiber von Parkierungsflächen für das automatisierte ParkierenArt. 26 Betreiberinnen und Betreiber von Parkierungsflächen für das automatisierte Parkieren 1 Betreiberinnen und Betreiber von Parkierungsflächen für das automatisierte Parkieren müssen gewährleisten, dass die Bereiche…
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22. Abschnitt: Besondere technische Anforderungen
Art. 27 – Allgemeine Anforderungen an das automatisierte ParkierenArt. 27 Allgemeine Anforderungen an das automatisierte Parkieren 1 Der Parkierungsvorgang darf nur ausgeführt werden, wenn: a. die Parkierungsfläche für den entsprechenden Fahrzeugtyp genehmigt wurde; b. das Fahrzeug üb…
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Art. 28 – Anforderungen an die Parkierungsflächen für das automatisierte ParkierenArt. 28 Anforderungen an die Parkierungsflächen für das automatisierte Parkieren 1 Die Parkierungsflächen für das automatisierte Parkieren müssen: a. von den übrigen Fahrbahnen, den Trottoirs sowie den Fuss- und Radwege…
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Art. 29 – Fahrzeugexterne Infrastruktur und Informationsaustausch zwischen Automatisierungssystem und fahrzeugexterner InfrastrukturArt. 29 Fahrzeugexterne Infrastruktur und Informationsaustausch zwischen Automatisierungssystem und fahrzeugexterner Infrastruktur 1 Wenn nicht alle Teilfunktionen des automatisierten Parkierens vollumfänglich durch das…
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Art. 30 – Fahrmodusspeicher von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem zum ParkierenArt. 30 Fahrmodusspeicher von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem zum Parkieren Der Fahrmodusspeicher von Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem zum Parkieren muss zusätzlich zu den Ereignissen nach Artikel…
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23. Abschnitt: Genehmigung von Parkierungsflächen für das automatisierte Parkieren
Art. 31 – Gesuch um Genehmigung einer Parkierungsfläche für das automatisierte ParkierenArt. 31 Gesuch um Genehmigung einer Parkierungsfläche für das automatisierte Parkieren 1 Eigentümer und Betreiber einer Parkierungsfläche können ein Gesuch um Genehmigung ihrer Parkierungsfläche für das automatisierte P…
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Art. 32 – Beurteilung des Gesuchs um Genehmigung einer Parkierungsfläche für das automatisierte ParkierenArt. 32 Beurteilung des Gesuchs um Genehmigung einer Parkierungsfläche für das automatisierte Parkieren 1 Das Gesuch um die Genehmigung einer Parkierungsfläche für das automatisierte Parkieren wird gutgeheissen, wenn es…
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15. Kapitel: Führerlose Fahrzeuge
21. Abschnitt: Rechte und Pflichten bei führerlosen Fahrzeugen
Art. 33 – AbfahrtskontrolleArt. 33 Abfahrtskontrolle 1 Bevor ein führerloses Fahrzeug in den täglichen Betrieb genommen wird, muss eine Abfahrtskontrolle erfolgen. 2 Die Abfahrtskontrolle entspricht einem manuell vorgenommenen Fahrmanöver. Teile…
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Art. 34 – Operatorinnen und OperatorenArt. 34 Operatorinnen und Operatoren 1 Während ein führerloses Fahrzeug in Betrieb ist, muss es von einer natürlichen Person (Operatorin oder Operator) beaufsichtigt werden. 2 Die Operatorinnen und Operatoren üben ihre…
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Art. 35 – Manuelle Bedienung eines führerlosen FahrzeugesArt. 35 Manuelle Bedienung eines führerlosen Fahrzeuges 1 Die manuelle Bedienung kann über Bedienelemente, die sich im Fahrzeug befinden, oder mit einer Fernbedienung vorgenommen werden. 2 Wer ein führerloses Fahrzeug m…
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Art. 36 – Anforderungen an die Operatorin oder den Operator und die Person, die das führerlose Fahrzeug manuell bedientArt. 36 Anforderungen an die Operatorin oder den Operator und die Person, die das führerlose Fahrzeug manuell bedient 1 Die Operatorinnen und Operatoren sowie die Personen, die das führerlose Fahrzeug manuell bedienen,…
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Art. 37 – SchulungArt. 37 Schulung 1 Der Hersteller muss Schulungen zu den Tätigkeiten von Operatorinnen und Operatoren und, sofern das Fahrzeug keine konventionellen Bedienelemente aufweist, zum manuellen Fahrzeugbetrieb anbieten. Zu ve…
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Art. 38 – Pflichten der Fahrzeughalterinnen und FahrzeughalterArt. 38 Pflichten der Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter 1 Die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen das Automatisierungssystem des führerlosen Fahrzeugs gemäss den Vorgaben des Herstellers aktualisieren und…
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22. Abschnitt: Besondere technische Anforderungen
Art. 39 – LeergewichtArt. 39 Leergewicht Bei führerlosen Fahrzeugen ohne Fahrerplatz entfällt das im Leergewicht eingerechnete Gewicht für die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Art. 7 Abs. 1 Bst. c VTSSR 741.41). SR 741.41
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Art. 40 – BedienelementeArt. 40 Bedienelemente 1 Führerlose Fahrzeuge müssen keine konventionellen Bedienelemente für eine Fahrzeugführerin oder einen Fahrzeugführer aufweisen. 2 Bei Fahrzeugen ohne konventionelle Bedienelemente gibt die Zulas…
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Art. 41 – Fahrmodusspeicher von führerlosen FahrzeugenArt. 41 Fahrmodusspeicher von führerlosen Fahrzeugen Der Fahrmodusspeicher von führerlosen Fahrzeugen muss zusätzlich zu den Ereignissen nach Artikel 7 Absatz 3 die folgenden Ereignisse aufzeichnen: a. Aktivierung oder…
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Art. 42 – Einhalten der Grenzen des genehmigten EinsatzbereichsArt. 42 Einhalten der Grenzen des genehmigten Einsatzbereichs Bei führerlosen Fahrzeugen muss das Automatisierungssystem die Grenzen des genehmigten Einsatzbereichs erkennen und einhalten.
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23. Abschnitt: Genehmigung des Einsatzbereichs von führerlosen Fahrzeugen
Art. 43 – Gesuch um Genehmigung von Einsatzbereichen für führerlose FahrzeugeArt. 43 Gesuch um Genehmigung von Einsatzbereichen für führerlose Fahrzeuge 1 Wer als juristische Person mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz oder als natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz führerlose Fahrz…
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Art. 44 – Zuständigkeit für die Behandlung des GesuchsArt. 44 Zuständigkeit für die Behandlung des Gesuchs 1 Der Zulassungskanton ist für die Prüfung und Koordination der Gesuche sowie für die Genehmigung der Einsatzbereiche zuständig. Beschränkt sich ein Einsatzbereich vo…
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Art. 45 – Beurteilung des GesuchsArt. 45 Beurteilung des Gesuchs 1 Das Gesuch um die Genehmigung von Einsatzbereichen muss die Angaben nach Artikel 43 Absatz 3 enthalten und aufzeigen, dass: a. die führerlosen Fahrzeuge die Fahraufgabe in den betreffen…
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Art. 46 – Eröffnung des EntscheidsArt. 46 Eröffnung des Entscheids Der Entscheid über ein Gesuch um die Genehmigung der Einsatzbereiche von führerlosen Fahrzeugen wird der Gesuchstellerin beziehungsweise dem Gesuchsteller eröffnet und folgenden Behörden…
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Art. 47 – Veröffentlichung genehmigter EinsatzbereicheArt. 47 Veröffentlichung genehmigter Einsatzbereiche Genehmigte Einsatzbereiche werden im amtlichen Publikationsorgan der Genehmigungsbehörde veröffentlicht. Haben weitere Behörden ihre Zustimmung erteilt, veröffentlich…
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Art. 48 – AufsichtArt. 48 Aufsicht 1 Die Genehmigungsbehörden und die zustimmenden Behörden können die Angaben im Gesuch auch nach dessen Genehmigung jederzeit überprüfen. Die Genehmigungsinhaberin oder der Genehmigungsinhaber muss der z…
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16. Kapitel: Straf- und Schlussbestimmungen
Art. 49 – StrafbestimmungenArt. 49 Strafbestimmungen 1 Die Strafbarkeit der Verletzung der Pflichten der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers nach Artikel 23 richtet sich nach Artikel 90 SVG. 2 Mit Busse wird bestraft, wer: a. gewerbsmässig…
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Art. 50 – VollzugArt. 50 Vollzug 1 Das ASTRA kann für die Umsetzung dieser Verordnung Weisungen erlassen und insbesondere zur Sicherstellung der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht und dem europäischen Recht Einzelheiten regeln. 2 In beso…
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Art. 51 – Aufschub des Anspruchs auf Beurteilung der GesucheArt. 51 Aufschub des Anspruchs auf Beurteilung der Gesuche Bis drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung besteht kein Anspruch auf die Beurteilung von Gesuchen um Genehmigung von Parkierungsflächen für das automat…
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Art. 52 – Änderung anderer ErlasseArt. 52 Änderung anderer Erlasse Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.
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Art. 53 – InkrafttretenArt. 53 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. März 2025 in Kraft. 2 Die Änderung der Anhänge 11 und 12 der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976SR 741.51 (Anhang Ziff. 3)…
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Anhänge1
Änderung anderer ErlasseAnhang (Art. 52) Änderung anderer Erlasse Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert: …Direktlink
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
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Verordnung vom 13. Dezember 2024 über das automatisierte Fahren (VAF)
- SR-Nummer
- SR 741.59
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 13.12.2024
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht