Die Nationalstrassenabgabeverordnung vom 24. August 20113 wird aufgehoben.
Art. 12 – Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 12
Aufhebung eines anderen Erlasses
- 3 [AS 2011 4111; 2019 529 Anhang 3 Ziff. 2; 2021589]
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.2023
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Art. 12 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Nationalstrassenabgabeverordnung vom 24. August 2011 [AS 2011 4111; 2019 529 Anhang 3 Ziff. 2; 2021 589] wird aufgehoben. [AS 2011 4111; 2019 529 Anhang 3 Ziff. 2; 2021 589]
- SR-Nummer
- SR 741.711
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 16.06.2023
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht