Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 2 Verwendung 1 Die Mittel aus den Unfallverhütungsbeiträgen werden zur Unfallverhütung im Strassenverkehr verwendet. 2 Die Beteiligung an Kosten für strassenbauliche und verkehrspolizeiliche Massnahmen ist ausgeschlossen. 1. Kapitel: Unfallverhütungsbeitrag