Unter dem Namen «Schweizerischer Fonds für Unfallverhütung im Strassenverkehr» (im folgenden Fonds genannt) besteht eine öffentliche Anstalt mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.
Art. 3 – Errichtung
Art. 3
Errichtung
- Gliederungspfad
- 2. Kapitel: Fonds für Unfallverhütung im Strassenverkehr
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2009
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 3 Errichtung Unter dem Namen «Schweizerischer Fonds für Unfallverhütung im Strassenverkehr» (im folgenden Fonds genannt) besteht eine öffentliche Anstalt mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern. 2. Kapitel: Fonds für Unfallverhütung im Strassenverkehr
- SR-Nummer
- SR 741.81
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 25.06.1976
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht