Die SUST ist eine ausserparlamentarische Kommission nach den Artikeln 57a–57g des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 199720.
Art. 6 – Stellung
Art. 6
Stellung
- 20 SR 172.010
- Gliederungspfad
- 2. Abschnitt: Organisation und Aufgaben der SUST
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 6 Stellung Die SUST ist eine ausserparlamentarische Kommission nach den Artikeln 57a–57g des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997SR 172.010. SR 172.010 2. Abschnitt: Organisation und Aufgaben der SUST
- SR-Nummer
- SR 742.161
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 17.12.2014
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht