Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss dem BAV das Konzessionsgesuch mit dem Plangenehmigungsgesuch einreichen.
Mit dem Gesuch um erstmalige Erteilung einer Konzession sind einzureichen:
eine Wirtschaftlichkeitsrechnung mit Investitionsplan und Finanzierungsplan einschliesslich Finanzierungsnachweisen;
eine Planerfolgsrechnung und eine Planbilanz der nächsten fünf Jahre;
die Geschäftsberichte der letzten fünf Jahre;
die übrigen Unterlagen, die zur Beurteilung der Konzessionsvoraussetzungen erforderlich sind.
Das BAV legt im Einzelfall fest, welche Unterlagen nach Absatz 2 Buchstabe d einzureichen sind.
Es bestimmt im Einzelfall, wie viele Exemplare des Gesuchs auf Papier einzureichen sind und inwieweit das Gesuch in elektronischer Form einzureichen ist.
Die Bestimmungen von Artikel 11 Absätze 3 und 5 sind anwendbar.