Die Anhörung der Kantone und der interessierten Kreise erfolgt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens.
Art. 20a – Anhörung
Art. 20a61
Anhörung
- 61 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Okt. 2015 (AS 2015 3167).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2026
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Art. 20a Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Okt. 2015 (AS 2015 3167). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Okt. 2015 (AS 2015 3167). Anhörung Die Anhörung der Kantone und der interessierten Kreise erfolgt im Rahmen des Plangenehmigungsverfa
- SR-Nummer
- SR 743.011
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 21.12.2006
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht