Tarifbestimmungen und Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und der Kundschaft, welche die Haftung des Unternehmens im Voraus ganz oder teilweise ausschliessen oder die Beweislast der Kundschaft übertragen, sind nichtig. Der Transportvertrag bleibt im Übrigen gültig.
Art. 44 – Vertragliche Haftungsbeschränkungen
Art. 44
Vertragliche Haftungsbeschränkungen
- Gliederungspfad
- 9. Abschnitt: Vertragliche Haftung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
Verfügbare Sprachversionen
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Art. 44 Vertragliche Haftungsbeschränkungen Tarifbestimmungen und Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und der Kundschaft, welche die Haftung des Unternehmens im Voraus ganz oder teilweise ausschliessen oder die Beweislast der Kundschaft übertragen, sind nichtig. Der Transportvertrag bleibt im Üb
- SR-Nummer
- SR 745.1
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.03.2009
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht