Die Belege werden nach Hauptbuchblättern geordnet und für jedes Schiff in einem besonderen Faszikel (Sammelmappe) aufbewahrt.
Zu den Belegen gehören insbesondere:
Anmeldung und Rechtsgrundausweis, die Beilagen, sowie die Verfügung der Aufsichtsbehörde;
die Publikation mit Angabe von Namen und Datum des Organs, in dem sie erschienen ist;
allfällig erhobene Einsprachen;
die Bescheinigungen der Rheinschifffahrtsbehörde über die Erfüllung der Voraussetzungen nach Artikel 4 Absätze 2 und 3 des Gesetzes.