Angestellte des Bundes, die zum Führen von Verwaltungsschiffen vorgesehen sind, werden zivil oder in militärischen Schulen und Kursen ausgebildet.
Die militärische Ausbildung hat Vorrang und wird der zivilen Ausbildung gleichgesetzt.
Der Fahrunterricht muss von Fachpersonal erteilt werden. Er kann teilweise kollektiv erfolgen.
Der Bund kann mit der auszubildenden Person eine Beteiligung an den Ausbildungskosten vereinbaren.