In diesen Ausführungsbestimmungen bedeuten:
Abgasnachuntersuchung: eine periodische Wartung nach Artikel 2 Buchstabe d VASm;
Kontrolle der Partikelfilter-Systeme: eine periodische Kontrolle der Wirksamkeit des Partikelfilter-Systems eines Motors, bei der die Anzahl der Partikel festgestellt wird;
Abgaswartungsdokument: Nachweis über die Art und den Umfang der Arbeiten am Motor und am Partikelfilter-System sowie über die Abgasnachuntersuchungen und die Kontrollen der Partikelfilter-Systeme während der gesamten Einsatzdauer des Motors und des Partikelfilter-Systems;
Abgasnachkontrolle: eine von der Zulassungsbehörde oder der Polizei durchgeführte Nachkontrolle der Abgasnachuntersuchung.