Bei Schiffen gilt der Schiffsausweis als Betriebsbewilligung.
Mit Schiffen ohne Schiffsausweis dürfen nur Probefahrten durchgeführt werden. Probefahrten müssen von der zuständigen Behörde bewilligt werden. Es dürfen sich nur Personen an Bord befinden, die am Bau oder der Erprobung unmittelbar beteiligt sind. Die zuständige Behörde kann die Bewilligung von Probefahrten mit weiteren Auflagen verbinden.
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