Das BAZL kann ein Gesuch um Erteilung eines Ausweises oder einer persönlichen Ermächtigung ablehnen, wenn zu befürchten ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin bei der Ausübung seiner oder ihrer Tätigkeit die Sicherheit gefährden würde. Es kann den Bewerber oder die Bewerberin verpflichten, zusätzliche Angaben zu machen, namentlich über seinen oder ihren Gesundheitszustand oder erlittene Vorstrafen.
Art. 8 – Persönliche Eignung
Art. 8
Persönliche Eignung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.04.2025
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Art. 8 Persönliche Eignung Das BAZL kann ein Gesuch um Erteilung eines Ausweises oder einer persönlichen Ermächtigung ablehnen, wenn zu befürchten ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin bei der Ausübung seiner oder ihrer Tätigkeit die Sicherheit gefährden würde. Es kann den Bewerber oder die Bew
- SR-Nummer
- SR 748.127.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 25.08.2000
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht