Das BAKOM kann die Zuteilung von bestimmten Kurznummernbereichen vorbehalten oder ihre Verwendung nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligen.
Die Inhaberinnen einer Bewilligung teilen die Kurznummern für SMS- und MMS-Dienste auf Gesuch in der Reihenfolge der Gesuchseingänge zu.
Sie koordinieren die Zuteilung untereinander so, dass den Gesuchstellerinnen von allen Anbieterinnen die gleiche Nummer zugeteilt werden kann.