Jede Konzession wird für eine bestimmte Zeitdauer erteilt. Vergleichbare Konzessionen werden in der Regel auf denselben Termin befristet.
Eine Konzession erlischt bei Verzicht durch den Programmveranstalter, bei Entzug und nach Ablauf ihrer Dauer.
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Art. 46 Dauer und Erlöschen der Konzession 1 Jede Konzession wird für eine bestimmte Zeitdauer erteilt. Vergleichbare Konzessionen werden in der Regel auf denselben Termin befristet. 2 Eine Konzession erlischt bei Verzicht durch den Programmveranstalter, bei Entzug und nach Ablauf ihrer Dauer. 2. Ti