Die UBI ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder anwesend sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident oder die Präsidentin den Stichentscheid.
Die Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet.