Das Laboratorium muss dem BAG vorgängig Folgendes melden:
einen Wechsel der Laborleiterin oder des Laborleiters sowie des Standorts;
die Einstellung der Tätigkeit.
Es muss dem BAG innerhalb von 30 Tagen Änderungen betreffend Anbieter melden, die ausgelagerte Arbeitsschritte ausführen.