Das Laboratorium muss dem BAG jeweils bis Ende Juni für das vergangene Kalenderjahr einen Tätigkeitsbericht einreichen, der insbesondere folgende Punkte umfasst:
Anzahl und Art der durchgeführten zytogenetischen und molekulargenetischen Untersuchungen besonders schützenswerter Eigenschaften sowie dabei verwendete Methoden;
wenn das Laboratorium Untersuchungen von einem anderen Laboratorium durchführen lässt:
dessen Name und Adresse,
dessen Akkreditierungsstatus sowie gegebenenfalls den Geltungsbereich der Akkreditierung, und
eine Liste der Untersuchungen;
wenn das Laboratorium einzelne Arbeitsschritte von einem geeigneten Anbieter durchführen lässt:
dessen Name und Adresse,
dessen Akkreditierungsstatus sowie gegebenenfalls den Geltungsbereich der Akkreditierung, und
eine Liste der Arbeitsschritte;
eine Zusammenstellung und Auswertung der externen Qualitätskontrolle nach Artikel 49.