Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 36 Meldepflichten 1 Die Projektleitung meldet der Ethikkommission vorgängig einen Wechsel der Projektleitung. 2 Sie meldet der Ethikkommission den Abschluss oder Abbruch des Forschungsprojekts innerhalb von 90 Tagen. 3. Kapitel: Weiterverwendung biologischen Materials und gesundheitsbezogener P