Der Sponsor reicht die Gesuchsunterlagen nach Anhang 1 ein.46
Die Ethikkommission kann zusätzliche Informationen verlangen.
Anstelle des Sponsors kann die Prüfperson das Gesuch einreichen. Sie übernimmt diesfalls die Pflichten des Sponsors nach den Artikeln 14 und 15 sowie die Melde- und Berichterstattungspflichten gegenüber der zuständigen Ethikkommission.47