Das BAFU stellt das PRTR spätestens neun Monate nach Ablauf des Meldedatums nach Artikel 4 der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der Zugang zu Informationen des PRTR ist während mindestens zehn Jahren nach der Veröffentlichung elektronisch, insbesondere durch das Internet, gewährleistet.
Das BAFU stellt sicher, dass die Informationen des PRTR für jedes Kalenderjahr elektronisch nach folgenden Kriterien gesucht werden können:
Name des Betriebs und dessen geographische Koordinaten;
Anlagen nach Anhang 1;
Inhaberin;
Schadstoff beziehungsweise Abfall;
Umweltmedien, in die der Schadstoff freigesetzt wurde;
Verwertung- oder Beseitigungsverfahren nach Anhang 3;
Name und Adresse des Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsbetriebs sowie die Adresse des Orts der Verwertung oder Beseitigung, sofern es sich um einen grenzüberschreitenden Transfer von Sonderabfall handelt.
Es stellt sicher, dass nach den im Register enthaltenen diffusen Quellen gesucht werden kann.