Die Kantone erstellen jährlich öffentlich zugängliche Verzeichnisse mit den nachfolgenden Angaben und stellen diese dem BAFU zu:
Mengen der in Anhang 1 genannten Abfallkategorien13, die auf ihrem Gebiet entsorgt werden;
Anlagen zur Behandlung von Bauabfällen und Anlagen zur Behandlung von metallischen Abfällen auf ihrem Gebiet, in denen jährlich mehr als 1000 t Abfälle behandelt werden;
übrige Abfallanlagen auf ihrem Gebiet, in denen jährlich mehr als 100 t Abfälle entsorgt werden.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation kann die Abfallkategorien nach Anhang 1 den technischen Entwicklungen anpassen.
Die Kantone erstatten dem BAFU auf Verlangen Bericht über Betrieb und Zustand der Deponien auf ihrem Gebiet.15 Der Bericht enthält insbesondere folgende Angaben:
Menge und Art der abgelagerten Abfälle sowie Restvolumen bestehender Deponien;
bei neuen Deponien und Änderungen bestehender Deponiebauwerke: Nachweise, dass die Anlagen des Bauwerks die Anforderungen gemäss Anhang 2 Ziffer 2.1–2.4 erfüllen;
gegebenenfalls Massnahmen nach Artikel 53 Absatz 4 zur Verhinderung möglicher schädlicher oder lästiger Einwirkungen der Deponien auf die Umwelt.