(Art. 24 ArG)
Als ununterbrochener Betrieb gilt ein Arbeitszeitsystem:
bei dem während 24 Stunden und an sieben Tage der Woche Schichtarbeit geleistet wird; und
das aus mehreren Schichten besteht, wobei der einzelne Arbeitnehmer oder die einzelne Arbeitnehmerin grundsätzlich alle Schichten durchläuft.