Nicht erlaubt sind Einsätze:
in einer Institution:
für welche die zivildienstpflichtige Person bereits ausserhalb des Zivildienstes gegen Entgelt oder im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung tätig ist oder während des vorangehenden Jahres tätig war,
zu der die zivildienstpflichtige Person eine andere besonders enge Beziehung, namentlich durch eine langfristige oder intensive ehrenamtliche Mitarbeit oder durch eine Führungsposition im Ehrenamt, unterhält, oder
in welcher der zivildienstpflichtigen Person nahestehende Personen auf den Einsatz Einfluss nehmen können;
die ausschliesslich zugunsten von Personen geleistet werden, die der zivildienstpflichtigen Person nahestehen;
die bezwecken, den Prozess der politischen Meinungsbildung zu beeinflussen oder religiöses oder weltanschauliches Gedankengut zu verbreiten oder zu vertiefen;
die primär privaten Zwecken der zivildienstpflichtigen Person, insbesondere der Aus- oder Weiterbildung, dienen.