Die direkte Bundeshilfe wird nur volljährigen Personen mit schweizerischem Bürgerrecht, mit dem Bürgerrecht eines Staates der Europäischen Union oder mit Niederlassungsbewilligung gewährt.67
Die direkte Bundeshilfe wird auch Personen mit Aufenthaltsbewilligung gewährt, deren Heimatstaat Personen mit schweizerischem Bürgerrecht ähnliche Rechte zugesteht. Der Nachweis ist durch die gesuchstellende Person zu erbringen.