Die Gesuche sind dem Kanton mit folgenden Beilagen einzureichen:
einer Katasterkopie oder einem Situationsplan;
den Plänen im Massstab 1:100 (Keller- und Geschossgrundrisse, bei Neubauten mit eingezeichneter Möblierungsmöglichkeit; Schnitte und Fassaden);
einem baubeschreibenden detaillierten Kostenvoranschlag;
bei Beanspruchung einer erhöhten Finanzhilfe nach Artikel 6 des Bundesgesetzes einen Ausweis über die Sicherstellung der gesamten Finanzierung (zugesicherte Konsolidierung mit Darlehensgebern, ferner Rang, Umfang und Zinssatz der Hypotheken, allfällige periodische Kommissionen wie auch Art und Ausmass der Amortisationspflicht);
allen übrigen für die Beurteilung des Gesuches zweckdienlichen Unterlagen.