Der Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion wird pro Hektare Grünfläche ausgerichtet.
Art. 71f – Beitrag
Art. 71f168
Beitrag
- 168 Ursprünglich: Art. 70.
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 71f Ursprünglich: Art. 70. Ursprünglich: Art. 70. Beitrag Der Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion wird pro Hektare Grünfläche ausgerichtet. 2. Titel: Beiträge / 5. Kapitel: Produktionssystembeiträge / 7. Abschnitt: Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischpro
- SR-Nummer
- SR 910.13
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.10.2013
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht