Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 34 Unterstützte Massnahmen Finanzhilfen werden ausgerichtet für die Durchführung befristeter Projekte zur Erhaltung von: a. Schweizer Rassen; b. Rassen, die ihren Ursprung nachweislich in der Schweiz haben, in der Schweiz jedoch ausgestorben waren und wieder eingeführt wurden. 3. Kapitel: Unter