Die Daten im GIS können mit Daten nach Anhang 1 Ziffern 1 und 2 verknüpft werden.
Art. 13 – Verknüpfung mit anderen Informationssystemen
Art. 13
Verknüpfung mit anderen Informationssystemen
- 23 SR 916.408
- 24 Eingefügt durch Anhang 4 Ziff. II 11 der V vom 27. April 2022 über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2022272).
- Gliederungspfad
- 4. Abschnitt: Geografisches Informationssystem
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 13 Verknüpfung mit anderen Informationssystemen 1 Die Daten im GIS können mit Daten nach Anhang 1 Ziffern 1 und 2 verknüpft werden. 2 Die Informationssysteme ASAN, ARES und Fleko nach der ISLK-VSR 916.408 können Daten aus dem GIS beziehen. Eingefügt durch Anhang 4 Ziff. II 11 der V vom 27. Apri
- SR-Nummer
- SR 919.117.71
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.10.2013
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht