Die Kantone sorgen für die Information der Jagdberechtigten und der Öffentlichkeit über die Banngebiete.
Sie sorgen für die Markierung der Banngebiete im Gelände.
An den wichtigsten Eingängen in die Banngebiete sowie bei besonders schutzwürdigen Lebensräumen innerhalb der Gebiete sind Hinweistafeln mit Angaben zum Schutzgebiet, zum Schutzziel und zu den wichtigsten Schutzmassnahmen anzubringen.
Das Bundesamt für Landestopografie bildet in den Landeskarten mit Schneesportthematik die eidgenössischen Jagdbanngebiete sowie die darin zur Benutzung erlaubten Routen ab.18