Die Beteiligungen des Bundes an den Aktiengesellschaften werden durch eine Beteiligungsgesellschaft in der Form einer Aktiengesellschaft des privaten Rechts gehalten.
Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre die strategischen Ziele der Beteiligungsgesellschaft fest.5
Der Verwaltungsrat der Beteiligungsgesellschaft sorgt für die Umsetzung der strategischen Ziele des Bundesrates bei den Rüstungsunternehmen. Er erstattet dem Bundesrat jährlich Bericht über die Zielerreichung und stellt die notwendigen Informationen für die Überprüfung der Zielerreichung zur Verfügung.6
…7
Eine Abtretung der Kapital- oder Stimmenmehrheit des Bundes an Dritte bedarf der Zustimmung der Bundesversammlung.