Als operationelle Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften gelten Tätigkeiten, die ein Unternehmen zugunsten von diesen in Zusammenhang mit deren Kernaufgaben im Rahmen von laufenden oder geplanten Einsätzen erbringt.
Als logistische Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften gelten Tätigkeiten, die ein Unternehmen zugunsten von diesen in engem Zusammenhang mit deren Kernaufgaben erbringt, insbesondere:
die Umwandlung von Gütern in Kriegsmaterial nach dem KMG oder in Güter nach dem GKG;
der Aufbau, der Betrieb oder die Instandhaltung von Infrastruktur;
das Versorgungsmanagement;
der Transport, die Lagerung oder der Umschlag von Kriegsmaterial nach dem KMG oder von besonderen militärischen Gütern nach dem GKG;
der Transport von Angehörigen von Streit- oder Sicherheitskräften.