Als Betrieb von Waffensystemen gilt die Bedienung von Kriegsmaterial nach dem KMG9 im Hinblick auf Übungen von Streit- oder Sicherheitskräften.
Als Wartung von Waffensystemen gilt die Instandhaltung oder die Reparatur von Kriegsmaterial nach dem KMG zugunsten von Streit- oder Sicherheitskräften.