Für Dienstleistungen, insbesondere Expertisen und Verfügungen für die im Anhang kein Ansatz festgelegt ist, wird eine Gebühr im Rahmen von 90–135 Franken pro Stunde erhoben.
Innerhalb des Gebührenrahmens nach Absatz 1 wird die Gebühr nach der erforderlichen Fachkenntnis festgelegt.
Die Stunden können in Viertelstunden aufgeteilt werden. Der Bruchteil einer Viertelstunde zählt als Viertelstunde.