Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 3 Eingaben 1 Eingaben über mögliche Verstösse gegen die OECD-Leitsätze können von einzelnen Personen und Gruppierungen eingereicht werden. 2 Sie müssen schriftlich eingereicht werden. 1. Abschnitt: Nationaler Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen