Der Betreiber identifiziert, misst, steuert und überwacht seine operationellen Risiken mittels Verfahren und Instrumente, die geeignet sind, insbesondere die Informationssicherheit und die Aufrechterhaltung der Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Er orientiert sich dabei an anerkannten Standards.
Art. 32 – Management der operationellen Risiken
Art. 32
Management der operationellen Risiken
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2024
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Art. 32 Management der operationellen Risiken Der Betreiber identifiziert, misst, steuert und überwacht seine operationellen Risiken mittels Verfahren und Instrumente, die geeignet sind, insbesondere die Informationssicherheit und die Aufrechterhaltung der Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Er orie
- SR-Nummer
- SR 951.131
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 18.03.2004
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht