Art. 139–142 – …
Art. 139–142279
- 279 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2023, mit Wirkung seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 13).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 24.01.2025
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Art. 139–142 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2023, mit Wirkung seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 13). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2023, mit Wirkung seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 13). 6. Titel: Übergangs- und Schlussbestimmungen / 1. Kapitel: Übergangsbestimmungen / 1. Abschnitt: …
- SR-Nummer
- SR 952.03
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 01.06.2012
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht