Die Nachschuss-Risikodauer (Margin Period of Risk, MPOR) ist der Zeitraum vom letzten Austausch von Sicherheiten zur Absicherung eines Netting-Sets, bestehend aus Geschäften mit einer Gegenpartei, deren Ausfall angenommen wird, bis zur Glattstellung dieser Geschäfte und der Wiederabsicherung des daraus resultierenden Marktrisikos.
Die Bank muss die MPOR für das Netting-Set schätzen. Liegt die Schätzung tiefer als die folgenden Untergrenzen, so sind diese als MPOR zu verwenden:
10 Geschäftstage: für bilateral abgewickelte Transaktionen mit täglichem Margenausgleich;
5 Geschäftstage: für Positionen mit täglichem Margenausgleich eines Clearing-Mitglieds gegenüber Clearing-Kunden, wenn das Clearing-Mitglied die Transaktionen über eine zentrale Gegenpartei abwickelt.
Erfüllt ein Netting-Set eine der Voraussetzungen nach Artikel 96 Absatz 1 Buchstabe c oder Absatz 2, so richtet sich die Untergrenze für die MPOR nach diesen Bestimmungen, unter Vorbehalt des folgenden Absatzes.
Kommt es infolge der Einstellung eines bisher verwendeten Referenzzinssatzes zu einer zeitweiligen Illiquidität von Derivaten oder Sicherheiten, die sich auf den neuen Referenzzinssatz beziehen, so kann längstens für ein Jahr nach Wegfall des alten Referenzzinssatzes auf eine Erhöhung der Mindesthaltedauer auf 20 Geschäftstage für Netting-Sets nach Artikel 96 Absatz 1 Buchstabe c Ziffer 2 verzichtet werden.