Die Übernahmekommission stellt Rechtskonsulenten oder Rechtskonsulentinnen und Assistenten oder Assistentinnen auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen an.
Die Rechtskonsulenten oder Rechtskonsulentinnen sind dem Präsidenten oder der Präsidentin unterstellt.
Die Assistenten oder Assistentinnen sind den Rechtskonsulenten oder Rechtskonsulentinnen unterstellt.