(Art. 126 Abs. 5 FinfraG)8
Der Präsident oder die Präsidentin unterbreitet der Gesamtkommission jährlich einen Budgetentwurf für das kommende Jahr, soweit möglich vor Ende des Monats Oktober.
Das Budget wird von der Gesamtkommission genehmigt. Es wird der SIX Swiss Exchange AG vorgelegt. Diese kann innert eines Monats ihre Bemerkungen anbringen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten entscheidet die FINMA.