Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
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Art. 85 Gerichte 1 Privatrechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen oder zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten entscheidet das Gericht. 2 und 3 … Aufgehoben gemäss Anhang 1 Ziff. II 31 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 173