Die Organisation darf Gelder, Devisen und Barmittel jeder Art entgegennehmen, besitzen und überweisen; sie kann für ihre amtliche Tätigkeit frei darüber verfügen und in dem zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Umfang Konten in jeder beliebigen Währung unterhalten.
Bei der Ausübung der ihr in diesem Artikel zugestandenen Rechte trägt die Organisation jeder Vorstellung Rechnung, die von der Regierung eines Vertragsstaats dieses Protokolls erhoben wird und die ihren eigenen Interessen nicht abträglich ist.