Dieses Protokoll ist im Hinblick auf seinen Hauptzweck auszulegen, der darin besteht, der Organisation die volle und wirksame Erfüllung ihres Auftrags und die Ausübung der ihr durch das Übereinkommen übertragenen Aufgaben zu ermöglichen.
Art. 34
Art. 34
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 21.04.2020
Verfügbare Sprachversionen
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Erlassnavigation
Die vollständige Gliederung wird geladen
Der aufgerufene Inhalt ist bereits verfügbar. Artikel, Anhänge und weitere Gliederungsknoten werden vollständig ergänzt.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
rechtundgesetz.ch bietet Orientierung und Suche in öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen, aber keine Rechtsberatung.
SR-Inhalt lesen
SR-Inhalt lesen
Der Inhalt ist derzeit nicht darstellbar.
- Erlass-Kontext
- Gliederungspfad
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 34 Dieses Protokoll ist im Hinblick auf seinen Hauptzweck auszulegen, der darin besteht, der Organisation die volle und wirksame Erfüllung ihres Auftrags und die Ausübung der ihr durch das Übereinkommen übertragenen Aufgaben zu ermöglichen.
- SR-Nummer
- SR 0.192.110.942.7
- Dokumentart
- Staatsvertrag
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 12.07.1974
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Internationales Recht